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Oberlandesgericht Karlsruhe bestimmt Verhandlungstermine in den sogenannten "Schrottimmobilien-Verfahren" gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia AG

Datum: 10.06.2008

Kurzbeschreibung: 

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.03.2007 (XI ZR 414/04) war ein stattgebendes Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24.11.2004 (15 U 4/01) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Bankensenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, den 17. Zivilsenat, zurückverwiesen worden. Nachdem der Senat Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt hatte, hatte die beklagte Bausparkasse den Anspruch ganz anerkannt (vgl. Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 38/2007; Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 23.11.2007).

Der 17. Zivilsenat, der für mehr als 300 beim Oberlandesgericht Karlsruhe anhängige Verfahren gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia AG zuständig ist, hat nach Sichtung und Auswertung der sehr umfangreichen Akten der Verfahren, die ca. 60 Wohnobjekte in ganz Deutschland betreffen, nun zunächst für vier Verfahren Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf

Dienstag, den 17. Juni 2008, 10.30 Uhr, im Oberlandesgericht Karlsruhe
      76133 Karlsruhe, Außenstelle Schirmerstraße 4 a ,
Saal 1 im Erdgeschoß

Weitere Verhandlungstermine sind bestimmt auf den 16. September 2008 und den 21. Oktober 2008 jeweils beginnend um 10.30 Uhr in dem o.g. Verhandlungssaal.

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