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VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt erneut Rechtsprechung zu den Startgutschriften der rentenfernen Versicherten

Datum: 20.06.2006

Kurzbeschreibung: 

Mit Urteilen vom 22. September 2005 hat der für das Versicherungsrecht zuständige 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe in einer Reihe von Berufungsverfahren, die so genannte rentenferne Pflichtversicherte betreffen, festgestellt, dass die von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erteilte Startgutschrift den Wert der von der oder dem jeweiligen Versicherten bis zum 31.12.2001 erlangten Anwartschaft auf eine bei Eintritt des Versicherungsfalles zu leistende Betriebsrente nicht verbindlich festlege (vgl. Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 23.09.2005 ).

Diese Rechtsprechung hat der 12. Senat seither - unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles - mehrfach bestätigt. Gegen sämtliche Entscheidungen haben die Beklagte und großenteils auch die Kläger beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt. Am 20.06.2006 hat der Senat an seiner Rechtsprechung in weiteren 28 Fällen festgehalten. 

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 20. Juni 2006 - 12 U 117/05 -

 Zum anonymisierten Volltext eines der neuen Urteile gelangen Sie hier:


Über die Verbindlichkeit der Startgutschriften, die nach den für vor dem 01.01.1947 geborene rentennahe Pflichtversicherte geltenden Satzungsbestimmungen erteilt wurden, hat der Senat noch nicht entschieden. Im Anschluss an einen ersten Verhandlungstermin am 11. Mai 2006 wurde den beteiligten Parteien aufgegeben, bis zu einem weiteren Verhandlungstermin am 21. September 2006 ergänzend vorzutragen.

 

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