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Mittlerer Vollzugsdienst im Justizvollzug


Voraussetzungen für eine Bewerbung sind grundsätzlich:

  • Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 35 Jahre (für Bewerberinnen und Bewerber, die Betreuungs- und Pflegezeiten für Kinder unter 18 Jahren oder pflegebedürftige sonstige Angehörige geleistet haben, erhöht sich die Altersgrenze für jeden Betreuungs- oder Pflegefall um zwei Jahre; die Altersgrenze erhöht sich außerdem um die Zeit des tatsächlich abgeleisteten Grundwehrdienstes oder Zivildienstes)
  • Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Realschulabschluss
  • Persönliche Eignung für die Berufung in das Beamtenverhältnis, u.a. Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Grundgesetz (Ausnahmen möglich), Verfassungstreue
  • Körperliche Fitness, guter Gesundheitszustand

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