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Terminsankündigung: Verhandlung am 17.01 im Verbandsstreit im Ringsport - Oberliga Nordbaden

Datum: 14.01.2020

Pressemitteilung vom 14.01.2020 (3/20)

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Verhandlung vor dem OLG Karlsruhe am 17.01: Verbandsstreit im Ringsport - dürfen Wettkampfergebnisse eines Ringers in der Oberliga Nordbaden annulliert werden, wenn der Ringer gleichzeitig in einem konkurrierenden Ligabetrieb antritt?

Der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe verhandelt am Freitag, den 17.01.2020, über eine sofortige Beschwerde des Ringsportoberligisten KSV Ispringen 1906 e. V. im Zusammenhang mit einer Entscheidung des Nordbadischen Ringer-Verbandes e.V.

Der KSV Ispringen 1906 e. V. hatte in der Saison 2019/2020 mehrfach einen Ringer in der Oberliga Nordbaden starten lassen, der im Herbst 2019 für die KSV Ispringen GmbH an Kämpfen der Deutschen Ringerliga e. V. teilnahm. Der Nordbadische Ringer-Verband hatte daraufhin die Ergebnisse des Athleten in fünf Kämpfen der Oberliga Nordbaden gestrichen und die Ergebnisse der Mannschaftskämpfe für den KSV Ispringen in der Oberliga korrigiert. Der Ringer-Verband beruft sich auf eine Richtlinie, die sog. „Doppelstarts“ verbietet.

Das Landgericht Karlsruhe hat den Antrag des KSV Ispringen 1906 e.V. auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Nichtwertung von sog. „Doppelstartern“ zurückgewiesen.

Termin zur mündliche Verhandlung:
17.01.2020, 10:00 Uhr, Saal I, 1. OG, Oberlandesgericht Karlsruhe, Hoffstraße 10, 76133 Karlsruhe

OLG Karlsruhe Az. 10 W 12/19
Vorinstanz: Landgericht Karlsruhe Beschluss vom 7.11.2019 Az. 9 O 210/19

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