Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (nur öffentliche Schulen)
Anzugeben sind ausschließlich Schülerinnen und Schüler an öffentlichen beruflichen Schulen, für die der Schule ein Feststellungsbescheid des zuständigen Staatlichen Schulamtes (SSA) gemäß § 21 oder § 22 der Verordnung über sonderpädagogische Bildungsangebote (SBA-VO) vorliegt. Eine Mehrfertigung dieses Feststellungsbescheids haben Sie vom SSA erhalten. Dem o.g. Feststellungsbescheid können Sie für Ihre statistische Meldung auch den vorrangi-gen Förderschwerpunkt der Schülerin bzw. des Schülers entnehmen. Bitte beachten Sie bei Ihren Angaben eine in dem o.g. Feststellungsbescheid evtl. angegebene Befristung. Ist dort keine Frist angegeben, können Sie die betreffenden Schülerinnen und Schüler als Schülerin bzw. Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot melden, solange sie an Ihrer Schule sind.
Die Pflege der relevanten Schülerdaten erfolgt auf dem Unterreiter Sonderpäd. im Modul Schüler. Ist hier mindestens ein aktuell gültiger Anspruch mit Förderschwerpunkt eingetragen, wird bei Frage 1 des Bogens 8 mit ja markiert, andernfalls nein.
Sofern es entsprechend hinterlegte Schülerdatensätze gibt, werden diese in Tabelle 2 ausgewertet und hinten in der Summenspalte aufaddiert.