Bewährungshilfe

Klient*innen in der Bewährungshilfe

Die Zahl der Klient*innen im Bereich Bewährungshilfe (Strafaussetzung und Führungsaufsicht) sank von 21.243 in 2013 auf 15.860 im Jahr 2025 – ein Rückgang um rund 25 %. 
Besonders deutlich zeigt sich die Entwicklung im Jugendbereich:
Die Zahl der nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) betreuten Probanden hat sich seit 2013 nahezu halbiert. 2025 markiert damit den niedrigsten Stand der gesamten Zeitreihe.

|Diagramm als PDF|

Klient*innen mit Führungsaufsicht                                                     

Führungsaufsicht ist eine Maßnahme der Strafvollstreckung. Sie wird angeordnet, wenn die Unterbringung aus dem Maßregelvollzug zur Bewährung ausgesetzt wird. Sie tritt ebenfalls ein, wenn eine längere Freiheitsstrafe verbüßt wurde und/oder das Gericht das Risiko einer erneuten Straffälligkeit als hoch einschätzt. Die Zahl unserer Klient*innen mit Führungsaufsicht hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Im Jahr 2025 konnten wir einen Höchststand von 3.123 Klient*innen verzeichnen.

|Diagramm als PDF|

Deliktverteilung im Jahr 2025

Im Jahr 2025 dominierten Eigentums- und Vermögensdelikte die Deliktverteilung. Ebenfalls häufig vertreten waren Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Vergleichsweise kleinere Anteile entfielen auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen das Leben, auf Urkundendelikte sowie auf Raub-, Erpressungs- und gemeingefährliche Straftaten. Die Kategorie "Sonstiges" bündelt darüber hinaus verschiedene weitere Deliktarten, beispielsweise Verkehrsdelikte oder Fälle der Beförderungserschleichung.

|Diagramm als PDF|

Deliktverteilung nach JGG Unterstellten im Jahr 2025

Vergleicht man die Delikte der nach Jugendgerichtsgesetz Verurteilten mit denen der nach Erwachsenenstrafrecht Verurteilten, ergeben sich einige Unterschiede: Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit treten hier am häufigsten auf. Raub und Erpressung sowie Eigentums- und Vermögensdelikte stehen an zweiter bzw. dritter Stelle.

|Diagramm als PDF|

Anzahl der Widerrufe seit 2013                                                                           

Eine Unterstellung endet entweder mit der erfolgreichen Beendigung der Bewährungsstrafe oder mit einem Widerruf der Bewährung. Ein Bewährungswiderruf kann erfolgen, wenn der Verurteilte während der Bewährungszeit erneut straffällig wird oder er gegen die ihm auferlegten Bewährungsauflagen verstößt. Die Zahl der Beendigungen lag zuletzt, also 2025, bei 6.859. Bei 1.185 erfolgte die Beendigung aufgrund eines Bewährungswiderrufes (17,28 Prozent).

|Diagramm als PDF|

Widerrufsquote seit 2013                                                                           

Die Widerrufsquote gibt Aufschluss über die Erfolgsrate der Bewährungen: Sie gibt an, welcher Anteil der Bewährungsstrafen widerrufen wurde (weil neue Straftaten begangen wurden, weil gegen Auflagen und Weisungen verstoßen wurde oder weil Termine mit der Bewährungshilfe nicht eingehalten wurden). In Baden-Württemberg ist die Widerrufsquote seit Jahren deutlich niedriger als im bundesweiten Durchschnitt: Bei der letzten Berechnung der bundesweiten Widerrufsquote im Jahr 2019 lag diese bei durchschnittlich 28,2 Prozent. In Baden-Württemberg betrug sie zuletzt 17,28 Prozent.

|Diagramm als PDF|

Gerichtshilfe & Täter-Opfer-Ausgleich

Gerichtshilfe in Zahlen                                               

Die Zahl der Gerichtshilfeaufträge ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Im Jahr 2025 waren es insgesamt 11.584 Aufträge. Ein neuer Höchststand. Hauptgrund für den Anstieg ist ein 2020 angelaufenes Projekt zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen. Mehr zu dem Thema sehen Sie in der Grafik rechts.

|Diagramm als PDF|

Ziel: Entlastung der Justiz

Nach einer mehrmonatigen Pilotphase ist das Projekt zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen (EFS) im November 2020 erfolgreich angelaufen. Seitdem sind knapp 35.000 Aufträge bei uns eingegangen. In 2025 konnte in 4745 Fällen mit den Betroffenen eine Tilgungsvereinbarung getroffen werden - das entspricht 56 %.

|Diagramm als PDF|

Entwicklung der TOA-Fälle                                                      

Die Zahl der Täter-Opfer-Ausgleiche stieg 2025 auf 1.811 Fälle. Das Potential an Fällen, in denen ein TOA geeignet wäre, ist wesentlich größer. Auch im internationalen Vergleich bewegen sich unsere Zahlen auf relativ niedrigem Niveau. Regional sind zum Teil große Unterschiede zu beobachten.

|Diagramm als PDF|