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Lage
Landgericht Tübingen
Doblerstraße 8
72074 Tübingen
Pressestelle
Rechtliche Hinweise
Email, Datenschutz, Zahlungsverkehr
Nutzung von Email: Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige
Prozesserklärungen können schriftlich, per Telefax, nach Terminvereinbarung zur Niederschrift vor der Urkundsbeamtin/des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail ist allerdings
nicht zulässig. Die einzelnen Schritte zur elektronischen Einreichung sowie alle notwendigen Informationen hierfür finden Sie auf
www.ejustice-bw.de. Beachten Sie bitte, dass in zahlreichen gerichtlichen Verfahren ein Anwaltszwang bestehen kann und es zudem besondere
Bestimmungen hinsichtlich einer zu wahrenden Form für Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Prozesserklärungen geben
kann.
Datenschutz: Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier.
Zahlungsverkehr: Zahlungen sind nach Aufforderung unbar zu leisten. Neben der
Überweisung ist die elektronische Kostenmarke als weitere Zahlungsmöglichkeit - auch bereits mit Klage oder Antrag -
zugelassen. Gerade beim elektronischen Rechtsverkehr zeigen sich deren Vorteile gegenüber anderen Zahlungsmöglichkeiten. Auch
für eilbedürftige Verfahren, die einen Kostenvorschuss erfordern, eignet sich die elektronische Kostenmarke. Der Erwerb von
elektronischen Kostenmarken (über frei wählbare Beträge) erfolgt über den bedienerfreundlichen Webshop mit
Warenkorbfunktionalität (https://justiz.de/kostenmarke/index.php) auf dem Justizportal des
Bundes und der Länder:
Stadt Tübingen
Stadt Tübingen
Juristische Fakultät
Anwaltsverein Tübingen
Anwaltskammer