Auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlichen die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist.
Zu finden sind die Bekanntmachungen aller deutschen Insolvenzgerichte, jedoch mit einigen Einschränkungen:
- erst ab denjenigen Startterminen der einzelnen Bundesländer, wie sie in der Länderübersicht aufgeführt sind;
- in Verfahren, die bis zum 30.11.2001 eröffnet wurden nur, wenn die Bekanntmachung nach dem 01.07.2007 erfolgt ist (Bekanntmachungen aus den bis zum 30.11.2001 eröffneten Insolvenzverfahren waren vor dem 01.07.2007 in den Bekanntmachungsblättern der einzelnen Bundesländer zu veröffentlichen).
Formulare und Merkblätter für das Insolvenzverfahren finden Sie hier.