Der Kläger, ein Rechtsanwalt, vertrat in einer rechtlichen Auseinandersetzung über die Nutzung eines Anwesens in Karlsruhe-Durlach die Interessen der Eigentümerin, einer tschechischen Gesellschaft. Der Beklagte ist Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe und wie der Kläger Mitglied der CDU. Über das Anwesen war in der Öffentlichkeit verbreitet worden, es solle in Zukunft von der NPD genutzt werden.
Der Antragsteller begehrt Prozesskostenhilfe für eine Schadensersatzklage gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia, die ihm das Landgericht Karlsruhe nicht gewährt hat. Im Beschwerdeverfahren hat der 17. Zivilsenat - Bankensenat - des Oberlandesgerichts Karlsruhe festgestellt, dass von einer hinreichenden Erfolgsaussicht der Klage auszugehen ist.
Mit Urteil vom 04.09.2008 hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe einen Wirtschaftsprüfer verurteilt, an 71 Kläger Schadensersatz in Höhe von insgesamt ca. 3.000.000 zu zahlen. Nach Auffassung des Senats war der Beklagte in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzender einer Aktiengesellschaft mitverantwortlich für eine betrügerische Anlagevermittlung.