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Rechtsreferendare

Alle Landgerichte in Baden-Württemberg sind gleichzeitig Ausbildungsgerichte für Rechtsreferendare. Die Landgerichte sind somit Außenstellen Landesjustizprüfungsamtes. Rechtsreferendare können hier ihre Ausbildung nach dem Hochschulstudium fortsetzen. Die Einstellung der Rechtsreferendare nimmt die Verwaltungsabteilung des zuständigen Oberlandesgerichtes vor. Anträge müssen dorthin gerichtet werden. Das Oberlandesgericht weist dann die Referendare/innen zum 01.04. und 01.10. des jeweiligen Jahres den Landgerichten nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel zu. 

Der Ausbildungsleiter bei dem jeweiligen Landgericht begleitet die Rechtsreferendare neben ihrer Ausbildung und teilt sie in der ersten Ausbildungsstation (Zivilstation) den Richtern am Landgericht oder an den zum Landgerichtsbezirk gehörenden Amtsgerichten zu, wo sie dann in der Regel eine Einzelausbildung (höchstens zwei Rechtsreferendare pro Richter) erhalten.

Ansprechpartnerinnen beim Landgericht Heidelberg für Referendarangelegenheiten:

Ausbildungsleiter: 

Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Kemnitz

Zi. 5206 (Tel.: 06221/59-1232)

Sachbearbeiterinnen:

Erste Amtsinspektorin Würges, Zi. 5236 (Tel.: 06221/59-2458)

Justizfachangestellte Castellani, Zi. 5235 (Tel.: 06221/59-2450)

Weitere Informationen des Ausbildungspersonalrates finden Sie unter folgendem Link:

Öffnet neue Seite    www.aprheidelberg.wordpress.com

 Nähere Informationen zum Referendariat bei uns in Heidelberg finden Sie  öffnet pdf-Datei hier(167 KB).

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