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Das Landgericht

Das Landgericht gehört zur so genannten ordentlichen Gerichtsbarkeit. Dazu zählen die Gerichte, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz vor allem zuständig sind für die Entscheidung über

  • Zivilrechtsstreitigkeiten, also Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatleuten oder Firmen mit zahlreichen Haupt- und Nebengebieten. Nicht zu den Zivilrechtsstreitigkeiten gehören  jedoch Auseinandersetzungen im Bereich des Arbeitsrechts;
  • Strafverfahren einschließlich Ordnungswidrigkeiten;
  • die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das Landgericht ist in diesem Bereich in erster Instanz z.B. in besonderen gesellschaftsrechtlichen Verfahren und in der Beschwerdeinstanz in Betreuungs-, Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen zuständig.

Durch das Landgericht werden in diesen Bereichen bestimmte erst- und/oder zweitinstanzliche Rechtsprechungsaufgaben wahrgenommen. Neben den Rechtsprechungsangelegenheiten ist das Landgericht für bestimmte Aufgaben der Justizverwaltung im Landgerichtsbezirk zuständig.






Anschrift:

Landgericht Heidelberg

Kurfürsten-Anlage 15

69115 Heidelberg

 

Telefon / Fax / E-Mail:

Telefon: 06221/59-0 (Zentrale)

Telefax: 06221/59-1213 (Poststelle)

E-Mail: Poststelle@LGHeidelberg.justiz.bwl.de




Wichtiger Hinweis:

Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, beim Landgericht Heidelberg per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozeßerklärungen abzugeben. Derartige Prozeßhandlungen können nur schriftlich auf dem Prozeßweg, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden.

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