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Apostillen Legalisationen
Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.
Das Landgericht Heidelberg ist ausschließlich zuständig für Urkunden, die von einem Gericht oder einem Notar/einer Notarin des Landgerichtsbezirks Heidelberg erstellt wurden. Dieser umfasst Heidelberg, Sinsheim, Wiesloch. Sowie für Urkunden, die von einem/einer beim Landgericht Heidelberg vereidigten Übersetzer/Übersetzerin übersetzt wurden.
Urkunden von Städten, Gemeinden, Schulen und Hochschulen beurkunden die unten aufgeführten Stellen. Das Landgericht ist hierzu nicht befugt.
Anträge auf Erteilung von Apostillen/Überbeglaubigungen können schriftlich zusammen mit dem Dokument, an das die Apostille/Überbeglaubigung angesiegelt werden soll, beim Landgericht eingereicht werden.
Ein Antragsformular finden Sie hier
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wolf (Tel.-Nr. 06221/591299) oder Frau Stier (Tel.-Nr. 06221/591227)
Besondere Zuständigkeiten für die Erteilung von Apostillen und Legalisationen:
Für Urkunden der Städte und Gemeinden
(wie z. B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Einbürgerungszusicherungen, Meldebescheinigungen u.a.):
Regierungspräsidium Karlsruhe
Schlossplatz 1-3
76131 Karlsruhe
Tel. 0721/926-3338
Für Urkunden von baden-württembergischen Schulen oder den Landeslehrerprüfungsämtern:
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg,
Thouretstr. 6, 70173 Stuttgart
Tel. 0711/279-2569
Für Urkunden aus dem Universitäts- bzw. Hochschulbereich:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg,
Königstr. 46, 70173 Stuttgart
Tel. 0711/279-3038
https://mwk.baden-wuerttemberg.de