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Zeugen und Sachverständige

Zeugen und Sachverständige können bei allen Verfahrensarten, die vor den ordentlichen Gerichten zulässig sind, als Beweismittel zur Überzeugungsbildung der Person, die über einen Sachverhalt entscheiden muss, herangezogen werden.

Beratung und Hilfe erhalten Sie bei der Zeugenhilfe des Landgerichts Heidelberg.

Das Merkblatt mit näheren Informationen können sie hier als pdf-Datei downloaden:

öffnet pdf-Datei  Merkblatt Zeugenhilfe Heidelberg (häufige Fragen)  (7KB)

 

Hier erhalten Sie weitere Informationen

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