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Dienst- und Öffnungszeiten

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 07.30 Uhr bis 16.30 Uhr; Freitag: 07.30 Uhr bis 15.00 Uhr,

sowie bei Terminen jeweils bis Sitzungsende.

Bitte beachten Sie, dass beim Landgericht Heidelberg die gleitende Arbeitszeit eingeführt ist. Am besten erreichen Sie uns während der Funktionszeiten:

Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag: 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr

Ein Bereitschaftsdienst ist beim Landgericht nicht eingerichtet. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie sich in Notfällen an den Bereitschaftsdienst des zuständigen Amtsgerichts Heidelberg wenden.

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