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Verfahren zur Feststellung der anzuwenden Vergütungstabelle bei beruflichen Betreuern
Berufliche Betreuer können die Feststellung beantragen, nach welcher gesetzlichen Vergütungstabelle sich ihre Vergütung richtet. Für diese Feststellung ist im Landgerichtsbezirk Heidelberg der Präsident des Landgerichts zuständig und die getroffene Feststellung gilt bundesweit. Ein Formular für die Antragstellung finden Sie hier. Dem Antrag ist
- ein Nachweis über die Registrierung bei der Betreuungsbehörde und
- ein Qualifikationsnachweis (beispielsweise Abschlusszeugnisse)
beizufügen.
Der Antrag ist zu senden an: Landgericht Heidelberg, Verwaltung, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg.