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Geschichte

Durch Landesherrliche Verordnung vom 12.07.1864 wurde bestimmt, daß "im Bereich des Kreis- und Hofgerichts Mannheim ein Kreisgericht Heidelberg zu errichten sei, welches die Amtsgerichte Eppingen, Heidelberg, Neckargemünd, Neckarbischofsheim, Sinsheim und Wiesloch zu umfassen habe."

Das Kreisgericht Heidelberg trat mit dem 01.10.1864 ins Leben, wurde aber durch Landesherrliche Verordnung vom 05.01.1872 zur "Vereinfachung des Staatshaushalts" wieder aufgelöst und sein Bezirk -wie vor dem 01.10.1864- dem Kreis- und Hofgericht Mannheim zugeteilt.

Das jetzige Landgericht Heidelberg verdankt seine Existenz nicht der Initiative der Justizverwaltung, sondern den gemeinsamen Bemühungen von Stadtverwaltung und Universität. Es wurde durch Gesetz vom 17.03.1898 errichtet und hat am 01.05.1899 seine Tätigkeit aufgenommen.

Das erste Gebäude des Landgerichts befand sich in der Seminarstraße. Im dortigen Gebäude waren auch das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft Heidelberg untergebracht. Nach diversen Umbau- und Anbaumaßnahmen in den Jahren 1905 und 1953 wurde in Anbetracht des größer gewordenen Raumbedarfs in den Jahren 1966-1968 das Justizgebäude in der Kurfürsten-Anlage 17-23 errichtet.

Seit dem Jahre 1968 bis Februar 2010 befanden sich Landgericht, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft in den Justizgebäuden der Kurfürsten-Anlage 21-23. Seit März 2011 befinden sich die genannten Behörden im neu errichteten Justizgebäude in der Kurfürsten-Anlage 15.

 

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