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Zuständigkeit
Sachlich ist das Landgericht sowohl als erstinstanzliches Gericht wie auch als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Strafsachen zuständig.
Das Landgericht Heidelberg ist eines von 9 Landgerichten, die dem Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe zugehören.
Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Heidelberg erstreckt sich über die Amtsgerichtsbezirke Heidelberg, Sinsheim, Wiesloch sowie die Notariatsbezirke Heidelberg, Sinsheim, Wiesloch, Eberbach, Neckarbischofsheim.
Das Einzugsgebiet des Landgerichts Heidelberg umfaßt 39 Städte und Gemeinden mit ca. 450.000 Einwohner.
Für den gesamten Landgerichtsbezirk ist die Staatsanwaltschaft Heidelberg zuständig.