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Liebe Rechtssuchende,
es liegt in unser aller Interesse, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Wir bitten Sie deshalb, persönliche Vorsprachen
ohne vorherige telefonische Abstimmung derzeit zu unterlassen. Gern können Sie Ihr Anliegen schriftlich vortragen oder - falls die
persönliche Klärung unumgänglich ist - uns unter den nachfolgenden Telefonnummern erreichen:
Montag bis Donnerstag: 09.00 Uhr - 11.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Das Telefonverzeichnis des Landgerichts finden sie hier
Das Gerichtsgebäude ist für den Besucherverkehr weitgehend geschlossen. Ladungen zu Gerichtsverhandlungen haben allerdings
weiterhin Gültigkeit und sind zu befolgen, wenn die Betroffenen keine anderslautende Mitteilung durch das Gericht erhalten.
Bleiben Sie gesund!
Heidelberg, 16. März 2020
Dr. Brede
Präsident des Landgerichts
Adresse
Landgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
Postanschrift: Postfach 10 37 69, 69027 Heidelberg
Telefon: 06221/590
Telefax: 06221/59-1213
Kontakt
Wichtiger Hinweis:
Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Prozesserklärungen können schriftlich, per Telefax, zur Niederschrift vor der Urkundsbeamtin/des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder sei 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail ist nicht zulässig. Die einzelnen Schritte zur elektronischen Einreichung sowie alle notwendigen Informationen hierfür finden Sie auf www.ejustice-bw.de.
Übermittlung strukturierter Datensätze
Eine Mitteilung über die Verfügbarkeit bestimmter XJustiz-Datensätze auf www.xjustiz.de stellt keine Zulassung gemäß § 4 Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
und § 4 Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung dar. In Baden-Württemberg ist eine solche Zulassung bislang nicht erfolgt.
