Suchfunktion
Liebe Rechtssuchende,
es liegt in unser aller Interesse, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Wir bitten Sie deshalb, persönliche Vorsprachen
ohne vorherige telefonische Abstimmung derzeit zu unterlassen. Gern können Sie Ihr Anliegen schriftlich vortragen oder - falls die
persönliche Klärung unumgänglich ist - uns unter den nachfolgenden Telefonnummern erreichen:
Montag bis Donnerstag: 09.00 Uhr - 11.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Das Telefonverzeichnis des Landgerichts finden sie hier
Das Gerichtsgebäude ist für den Besucherverkehr weitgehend geschlossen. Ladungen zu Gerichtsverhandlungen haben allerdings
weiterhin Gültigkeit und sind zu befolgen, wenn die Betroffenen keine anderslautende Mitteilung durch das Gericht erhalten.
Bleiben Sie gesund!
Heidelberg, 16. März 2020
Dr. Brede
Präsident des Landgerichts
Alle Besucherinnen und Besucher, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts, Landgerichts und der Staatsanwaltschaft Heidelberg haben mit Betreten des Justizgebäudes Heidelberg und während des Aufenthalts im Justizgebäude ab sofort eine
medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske
zu tragen (§ 3 Corona-ArbSchV).
Während Gerichtsverhandlungen können die Vorsitzenden im Rahmen der Verhandlungsleitung im Sitzungssaal von der Pflicht zum Tragen der medizinischen Gesichtsmaske oder FFP2-Maske Befreiung erteilen.
Heidelberg, 27. Januar 2021
Dr. Kienle
Vizepräsident des Landgerichts
Alle Besucherinnen und Besucher (einschließlich Verfahrensbeteiligte), Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Amtsgerichts, Landgerichts und der Staatsanwaltschaft Heidelberg haben mit Betreten des Justizgebäudes Heidelberg und
während des Aufenthalts im Justizgebäude ab sofort eine FFP2 oder vergleichbare Maske -beispielsweise
KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken-, mindestens aber eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.
Während Gerichtsverhandlungen können die Vorsitzenden im Rahmen der Verhandlungsleitung im Sitzungssaal von der Pflicht zum
Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder FFP2-Maske Befreiung erteilen.
Personen,
- die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen oder
- die nach der Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg oder nach der Corona-
virus-Einreiseverordnung des Bundes zur Absonderung verpflichtet sind,
dürfen das Justizzentrum Heidelberg nicht betreten.
Heidelberg, 01. April 2022
Perron
Präsident des Landgerichts
Adresse
Landgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
Postanschrift: Postfach 10 37 69, 69027 Heidelberg
Telefon: 06221/590
Telefax: 06221/59-1213
Kontakt
Wichtiger Hinweis:
Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Prozesserklärungen können schriftlich, per Telefax, zur Niederschrift vor der Urkundsbeamtin/des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder sei 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail ist nicht zulässig. Die einzelnen Schritte zur elektronischen Einreichung sowie alle notwendigen Informationen hierfür finden Sie auf www.ejustice-bw.de.
Übermittlung strukturierter Datensätze
Eine Mitteilung über die Verfügbarkeit bestimmter XJustiz-Datensätze auf www.xjustiz.de stellt keine Zulassung gemäß § 4 Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
und § 4 Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung dar. In Baden-Württemberg ist eine solche Zulassung bislang nicht erfolgt.